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                          SCHUTZWOHNUNG
















Die Schutzwohnung bietet Menschen ab 18 Jahren und
deren Kindern einen Schutzraum - unabhängig von Geschlecht,
Herkunft, Religion und Kultur.

  • Die Aufnahme kann nur auf Deinen ausdrücklichen Wunsch erfolgen.
  • Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Alle Unterstützungsangebote basieren auf Freiwilligkeit,
         wobei eine Mitwirkung zur Klärung der Situation Deinerseits
         unbedingt notwendig ist.


  • Unterstützung in Fallen von:

  • häuslicher Gewalt (physisch, psychisch)
  • sexueller bzw. sexualisierter Gewalt
  • sozialer Gewalt


  • Du bist von Gewalt im häuslichen und sozialen Umfeld betroffen?
    Kontaktiere uns!


    Grundsätzliches:

  • Die Adresse der Wohnung ist anonym.
  • Die Schutzwohnung kann bis zu 3 Monate
         bewohnt werden.
  • Das Leben in der Schutzwohnung muss
         sellbstständig gestaltet werden.
  • Haustiere können nicht mit einziehen, ausgenommen
         nachweislich ausgebildete Therapietiere.
  • Das Leben wird durch eine Wohnungsordnung
         geregelt.
  • Die Unterstützung findet durch Beratung, Vermittlung und
         Begleitung mit Hilfe des internen und
         externen Netzwerkes statt.




  • BITTE BRINGEN SIE FOLGENDE GEGENSTÄNDE MIT :

    ☑  Ausweis / Pass - Aufenthaltstitel
    ☑  Bargeld / Geldkarte
    ☑  Krankenversicherungskarte
    ☑  Wichtige Unterlagen
         (wie Bürgergeldbescheid, Mietvertrag, Geburtsurkunde,
         Scheidungsurteil, Sorgerechtsvereinbarung, Kindergeldbescheid,
         Besitzbescheinigungen etc.)
    ☑  Kleidung und Dinge des täglichen Bedarfs,
         wie Hygieneartikel
    ☑  Persönliches Spielzeug und Schulsachen der Kinder
    ☑  Medikamente, auf die du oder deine Kinder angewiesen sind
    ☑  Schlüssel
    regenbogen

    Gruppe-mit-Schirm

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