die eine Gehbeeinträchtigung haben oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind
die eine Hörbeeinträchtigung haben oder gehörlos sind
die eine Sehbeeinträchtigung oder das Augenlicht verloren haben
die keine Beeinträchtigung haben
Ausschlusskriterien
Personen,
die auf Pflegeleistungen angewiesen sind oder eine intensive Betreuung benötigen
die ihren Alltag selbst nicht bewältigen können (z.B. Körperhygiene, Essen zubereiten,...)
die eine intensive psychologische Betreuung benötigen
die unter 18 Jahre sind und ohne erziehungsberechtigte Person einziehen
mit einer Suchterkrankung
Du bist von Gewalt im häuslichen und sozialen Umfeld betroffen?
Kontaktiere uns!
Ausstattung
LISA-Funksystem, (Vibrations und Lichtimpulse für elektrische Geräte, wie z.B. Klingel)
Rutschfester Boden
Küche ist für alle Menschen nutzbar und mit diversen Hilfsmitteln ausgestattet
Elektrische Fensterverdunklung
Barrierefreie Sanitäranlagen
Kontrastgestaltung der Räume
Barrierefreier Zugang zur Wohnung
u.v.m.
Die Wohnung kann Menschen mit oder ohne einer Beeinträchtigung Schutz bieten.
Sie ist anonym und unterliegt den allgemeinen Aufnahmekriterien.
Im Clearinggespräch erfragen wir die individuellen Bedürfnisse und bereiten die Wohnung
entsprechend vor.